Höffer Gutachten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge
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Checkliste Gutachten

Checkliste Gutachtenerstellung 
  • Machen Sie - falls möglich - Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Fahrrad bzw. Kraftfahrzeug. Ebenso von ggf. beschädigter Kleidung.
  • Falls Sie selbst keine Fotos machen können, wird unser Büro dies nach Terminabsprache für Sie übernehmen.
  • Warten Sie mit Reparatur und Umbau, bis das Fahrzeug begutachtet wurde.
  • Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadenumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können.
  • Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt bzw. gibt es einen polizeilichen Schadenbericht?
  • Wir empfehlen grundsätzlich das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens. Haben Sie keinen Anwalt, können wir ggf. eine Empfehlung aussprechen.
  • Haben Sie Verletzungen erlitten: ziehen Sie unbedingt einen Arzt hinzu.
  • Ihnen entstandene Kosten, die mit dem Unfall  im Zusammenhang stehen, aufzeichnen bzw. Belege aufbewahren.
  • Kaufbelege des geschädigten Fahrrades/PKWs bereit halten - wenn noch vorhanden.
  • Kaufbelege der ggf. nachgerüsteten Komponenten und sonstiges Zubehör - wenn noch vorhanden.
  • Unfallhergangsschilderung (alle Beteiligten, Datum, Uhrzeit, Ort).
  • Versicherungsangaben des Unfallgegners.

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